Rechtsprechung
   BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38632
BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23 (https://dejure.org/2023,38632)
BVerfG, Entscheidung vom 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23 (https://dejure.org/2023,38632)
BVerfG, Entscheidung vom 17. November 2023 - 1 BvR 1037/23 (https://dejure.org/2023,38632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,38632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters betreffend unter anderem den vollständigen Entzug des Sorgerechts für seine Kinder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666a Abs 1 S 1 BGB, § 1666 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Entzug des Sorgerechts für mehrere Kinder des Beschwerdeführers - Unzureichende fachgerichtliche Darlegungen zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung bzw zur Eignung der Maßnahme, bereits eingetretene ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Elternrechts durch vollständigen Entzug des Sorgerechts für mehrere Kinder; Anordnung der Vormundschaft für die Kinder; Erstreckung des Schutzes des Elternrechts auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Entzug des Sorgerechts für mehrere Kinder des Beschwerdeführers - Unzureichende fachgerichtliche Darlegungen zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung bzw zur Eignung der Maßnahme, bereits eingetretene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Entzug des Sorgerechts für mehrere Kinder des Beschwerdeführers; Unzureichende fachgerichtliche Darlegungen zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung bzw zur Eignung der Maßnahme, bereits eingetretene ...

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Entzug des Sorgerechts für mehrere Kinder des Beschwerdeführers; Unzureichende fachgerichtliche Darlegungen zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung bzw zur Eignung der Maßnahme, bereits eingetretene ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Entzug des Sorgerechts für mehrere Kinder des Beschwerdeführers - Unzureichende fachgerichtliche Darlegungen zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung bzw zur Eignung der Maßnahme, bereits eingetretene ...

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an vollständigen Sorgerechtsentzug

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt eine solche Trennung nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 136, 382 ; stRspr).

    Zudem darf eine Trennung des Kindes von seinen Eltern nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 ; stRspr).

    ee) Stellt sich die Frage der Trennung des Kindes von seinen Eltern oder des Aufrechterhaltens einer Trennung zur Abwendung einer nachhaltigen Kindeswohlgefährdung, besteht wegen des sachlichen Gewichts der teils parallelen, teils gegenläufigen Grundrechte der Beteiligten Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen, zumal die Entscheidung über eine Trennung für alle Beteiligten von existenzieller Bedeutung sein kann (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 136, 382 ; stRspr).

    Sie beschränkt sich nicht darauf, ob eine angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sondern erstreckt sich auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2023 - 1 BvR 619/23 -, Rn. 15; stRspr).

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt eine solche Trennung nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 136, 382 ; stRspr).

    ee) Stellt sich die Frage der Trennung des Kindes von seinen Eltern oder des Aufrechterhaltens einer Trennung zur Abwendung einer nachhaltigen Kindeswohlgefährdung, besteht wegen des sachlichen Gewichts der teils parallelen, teils gegenläufigen Grundrechte der Beteiligten Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen, zumal die Entscheidung über eine Trennung für alle Beteiligten von existenzieller Bedeutung sein kann (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 136, 382 ; stRspr).

    Sie beschränkt sich nicht darauf, ob eine angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sondern erstreckt sich auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2023 - 1 BvR 619/23 -, Rn. 15; stRspr).

  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
    aa) Eine solche nachhaltige Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 22; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. März 2023 - 1 BvR 221/23 -, Rn. 10; stRspr).

    Die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung sind dabei zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 23 m.w.N.), und diese Folgen müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 15 ff.).

    Bewirkt eine auf der Grundlage von § 1666 BGB getroffene familiengerichtliche Entscheidung eine Trennung des Kindes von seinen Eltern, folgt aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wegen der hohen Eingriffsintensität die Verpflichtung der Fachgerichte, die dem Kind drohenden Schäden ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret zu benennen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 23 und vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 19.06.2020 - 1 BvR 1284/20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
    dd) Mit den vorgenannten materiell- und verfahrensrechtlichen Maßgaben des Grundgesetzes korrespondieren außerdem Anforderungen an die Begründung der fachgerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14 -, Rn. 24 und 26 f.; vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, Rn. 37 m.w.N.; vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3 und vom 24. November 2020 - 1 BvR 2318/19 -, Rn. 24; jeweils zu Art. 6 Abs. 3 GG).

    Bewirkt eine auf der Grundlage von § 1666 BGB getroffene familiengerichtliche Entscheidung eine Trennung des Kindes von seinen Eltern, folgt aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wegen der hohen Eingriffsintensität die Verpflichtung der Fachgerichte, die dem Kind drohenden Schäden ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret zu benennen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 23 und vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
    Auch wenn die Einholung eines Sachverständigengutachtens selbst bei gewichtig in das Elternrecht eingreifenden Sorgerechtsentscheidungen nicht durchgängig von Verfassungs wegen geboten ist (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 17), könnte zur Erlangung einer hinreichend tragfähigen Entscheidungsgrundlage die Einholung eines weiteren psychologischen sowie ergänzend eines (jugend)psychiatrischen Sachverständigengutachtens (siehe bereits Rn. 51) hilfreich sein.
  • BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend rund zweijährigen Ausschluss des

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
    Auch wenn die Einholung eines Sachverständigengutachtens selbst bei gewichtig in das Elternrecht eingreifenden Sorgerechtsentscheidungen nicht durchgängig von Verfassungs wegen geboten ist (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 17), könnte zur Erlangung einer hinreichend tragfähigen Entscheidungsgrundlage die Einholung eines weiteren psychologischen sowie ergänzend eines (jugend)psychiatrischen Sachverständigengutachtens (siehe bereits Rn. 51) hilfreich sein.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
    cc) In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss ein Kindschaftsverfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 15, 509 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
    dd) Mit den vorgenannten materiell- und verfahrensrechtlichen Maßgaben des Grundgesetzes korrespondieren außerdem Anforderungen an die Begründung der fachgerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14 -, Rn. 24 und 26 f.; vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, Rn. 37 m.w.N.; vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3 und vom 24. November 2020 - 1 BvR 2318/19 -, Rn. 24; jeweils zu Art. 6 Abs. 3 GG).
  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ; 162, 378 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
    Die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung sind dabei zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 23 m.w.N.), und diese Folgen müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 15 ff.).
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 13.07.2017 - 1 BvR 1202/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen den teilweisen Entzug der elterlichen

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

  • BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts für 15-jährige

  • BVerfG, 17.03.2014 - 1 BvR 2695/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts trotz

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

  • BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) einer Mutter durch Übertragung

  • BVerfG, 24.11.2020 - 1 BvR 2318/19

    Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im

  • BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug bei bereits

  • BVerfG, 25.04.2023 - 1 BvR 619/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufigen Entzug von weiten Teilen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht